Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Lieferung und Lieferzeiten
Die Lieferungen erfolgen nach telefonischer Bestellung oder im vereinbarten Lieferrhythmus und werden im
Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit bearbeitet.
Ihre Bestellung nehmen wir persönlich Montag bis Freitag, von 9 bis 16 Uhr, auf. Außerhalb unserer
Geschäftszeit können Sie Ihre Bestellung auf dem Anrufbeantworter aufzeichnen lassen. Die Bestellung muss mindestens einen Tag vor dem gewünschten Liefertermin erfolgen.
Unsere regulären Lieferzeiten sind montags bis freitags. Samstags und Feiertags nur nach Absprache.
Die vereinbarten Liefertermine werden nach Möglichkeit von uns eingehalten. Sie sind aber als unverbindlich zu
betrachten. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch Streik,
Betriebsstörungen, Absperrungen, Personal- und Transportmangel, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten eintreten - haben wir verbindlich vereinbarte Fristen und
Liefertermine nicht zu vertreten.
Preise und Verkäufe
Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, zu der jederzeit einsehbaren Preisliste. Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen sofortige Zahlung per
Banklastschrift oder nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar sofort nach Empfang der Ware.
Alle Bankgebühren für Auslandszahlungen sind vom Kunden zu
übernehmen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und
darf bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfändet noch übereignet werden.
Gewährleistung
Wir liefern unsere Waren in einwandfreier Beschaffenheit und Qualität.Beanstandungen hinsichtlich der Mengen der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Leer- und Vollgut) sowie die Arten und Sorten der gelieferten Waren
sind unverzüglich vom Kunden bei Empfang geltend zu machen und sind von einem unserer Mitarbeiter schriftlich zu bestätigen.
Spätere Beanstandungen werden wir nicht berücksichtigen. Der Kunde verliert das Recht auf Nachlieferung, Gutschrift und/oder
Schadensersatz.
Leergut
Mit der Lieferung von Vollgut übergebene Mehrwegflaschen oder Racks, Paletten werden mit der Warenberechnung zu den jeweils
festgesetzten Pfandbeträgen in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe dieses Leerguts werden die erhobenen Pfandbeträge erstattet.
Vollgutrückgabe
Zu viel bestellte Ware für eine Veranstaltung sind wir bereit die vollen Gallonen zurückzunehmen. Die Rückgabemenge ist auf 30
% der angelieferten Ware beschränkt zzgl. Abholgebühr. Die Anlieferungsgebühr ist von der Erstattung ausgeschlossen. Falls Mengenrabatt bei der Anlieferung vereinbart worden ist, ist er bei
der Abholung des Vollguts hinfällig. Es wird sofort mit der Gutschrift verrechnet. Fehlmengen gehen zu Lasten des Kunden.
Leihgegenstände
Leihgegenstände werden dem Kunden nur für die vereinbarte Zeit unter Ausschluss jeder Haftung für alle Personen- und
Sachschäden, die aus der Benutzung erfolgen, überlassen.
Wir haben das Recht, diese Gegenstände jederzeit auszutauschen, zu überprüfen oder zurückzufordern. Der Kunde verpflichtet
sich, die Ware nach Beendigung der Mietzeit in gutem, sauberen Zustand vollständig und pünktlich zurückzugeben.
Fehlende Gegenstände sind in gleicher Güte und Beschaffenheit zu deren Zeitwert zu ersetzen.
Leihgegenstände werden dem Kunden nur für die vereinbarte Zeit unter Ausschluss jeder Haftung für alle Personen- und
Sachschäden, die aus der Benutzung erfolgen, überlassen.
Wasserspender Probeaufstellung
Diese unverbindliche Dienstleistung können wir Ihnen für 10 Tage kostenlos anbieten.
Ausgeschlossen sind die Probeaufstellungen auf Messen, Kongressen oder anderen Veranstaltungen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort (Schlussbestimmungen)
Erfüllungsort aller beiderseitigen Verpflichtungen ist unser Hauptsitz in Hannover. Dies ist auch der Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung von diesen Geschäftsbedingungen oder eine getroffene Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon nicht berührt.